Schutzgebiete
Nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Naturschutzrecht ausgewiesene Gebiete
Mit einer Gesamtfläche von über 2.562,3 ha liegen sieben FFH-Gebiete im Vereinsgebiet (Rheinaue Walsum, Kirchheller Heide und Hiesfelder Wald, Postwegmoore und Rütterberg-Nord, Köllnischer Wald, Heidesee in der Kirchheller Heide, Ruhraue in Mülheim, Heisinger Ruhraue), wobei das FFH-Gebiet „Rheinaue Walsum“ gleichermaßen den südlichen Abschnitt des EU-Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" darstellt. Darüber hinaus finden sich weitere 52 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von über 3.781,1 ha, sowie zahlreiche geschützte Landschaftsbestandteile und besonders geschützte, sogenannte §62-Biotope. Mittels wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden werden Daten zur Flora, Vegetation und Fauna der Schutzgebiete erhoben. Sie sind Grundlage für Pflege- und Entwicklungskonzepte und zur Durchführung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen. Ebenfalls werden die Bestandsveränderungen naturschutzrelevanter Zielarten (FFH-Anhangs-Arten, Rot-Liste-Arten, seltene und bemerkenswerte Taxa) im Rahmen von Monitoringuntersuchungen dokumentiert (auch im Hinblick der Berichtspflicht für die FFH-Gebiete). Die Umsetzungen von Maßnahmen werden im Rahmen von Erfolgskontrollen wissenschaftlich begleitet.